Bauen und Wohnen

Zum Thema Bauen und Wohnen


Unsere Landeshauptstadt Stuttgart ist schön, attraktiv und lohnenswert, leider jedoch nicht mehr für jeden finanziell erschwinglich. So liegt Stuttgart im Vergleich zu anderen Städten in Deutschland mittlerweile auf Platz 3 der höchsten Mieten über  Euro 15,00/m², während der gesamtdurchschnittliche Mietpreis in Deutschland bei Euro 6,78/m² liegt. Gleichzeitig liegt Baden-Württemberg auf Platz drei der höchsten Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Durchschnittslohn in Höhe von Euro 53.211,00 (laut statistischem Amt).


Bei der Diskussion um bezahlbaren Wohnraum fällt immer wieder die Forderung von öffentlich geförderten (sozial-) Wohnungen, welche zwingend neu zu bauen sind und an die Einkommensschwächeren zu vergeben sind. Dieser Ansatz ist grundsätzlich richtig, jedoch müsste man sich in diesem Zusammenhang die bisherige Praxis in der Landeshauptstadt Stuttgart einmal genauer ansehen.


So ist ein 1-Personenhaushalt mit einer Einkommensgrenze in Höhe von Euro 51.000,00 und somit nur 2.211,00 € unter dem durchschnittlichen Lohn in Baden-Württemberg berechtigt, eine geförderte Mietwohnung nach §10 Abs. 3 LWoFG mit einer maximalen Wohnungsgröße


  • bis 45 m²
  • bis 60 m² bei einem 2-Personenhaushalt, Einkommensgrenze Euro 51.000,00
  • bis 75 m² bei einem 3-Personenhaushalt, Einkommensgrenze Euro 60.000,00
  • bis 90 m² bei einem 4-Personenhaushalt, Einkommensgrenze Euro 69.000,00
  • bis 15 m² je weitere Person pro Haushalt, jeweils Euro 9.000,00 mehr


zu beantragen. Hier werden bereits zwei Fehler in der bisherigen Förderung von Sozialwohnungen deutlich.


Zum einen können sozial geförderte Wohnungen von Personen beantragt und blockiert werden, welche eigentlich überhaupt nicht hierauf angewiesen sind, dies vor allem im Bereich der kleineren Wohnungen, welche mittlerweile auf dem Wohnungsmarkt nahezu Exoten sind. Zum anderen gehen die Begrenzungen der Quadratmeterzahlen in Bezug auf die jeweiligen Zimmer nicht mehr mit den tatsächlich geplant neugebauten Wohnungen einher.


Ein weiterer wichtiger Faktor in Bezug auf bezahlbaren Wohnraum ist die Frage, wie wird eigentlich in Stuttgart gewohnt? So sind bei insgesamt rund 328.000 Haushalten über 169.000 mit 1-Personen Haushalten und über 85.000 mit 2-Personen-Haushalten ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Landeshauptstadt Stuttgart von Mehrpersonenhaushalten überhaupt nicht mehr bewohnt werden kann und ein dementsprechendes Wohnungsangebot allein aufgrund der Größe durch diese 1- bis 2- Personenhaushalte bereits belegt sind.


Meine Aufgabe im Bereich des Wohnungsbaus sehe ich als ihr OB-Kandidat für das künftige Bürgermeisteramt in Stuttgart daher darin, diesen Bereich einer massiven Änderung zu unterziehen.


  • Im Bereich der eigenutzten Immobilien muss wohl aufgrund der aktuellen Immobilienpreisentwicklung feststellen, dass die eigengenutzte Immobilie für viele Menschen in Stuttgart nahezu unbezahlbar geworden ist.


  • Für beide Probleme sowohl für die bezahlbare Mietwohnung sowie für die eigengenutzte Immobilie gibt es nur den einen Weg, nämlich dass große Bauareale ausschließlich durch das Land, die Kommune oder die Stadt erschlossen, bebaut, vermietet oder verkauft werden. Nur so ist zu gewährleisten, dass bezahlbaren Wohnraum auch für sozial schwächere Personen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.


  • Auch müssen die Einkommensgrenzen teilweise überdacht und überarbeitet werden, weil diese nicht zwangsläufig im Verhältnis zu den tatsächlich sozial schwächeren Haushalten stehen.


  • Im Bereich der eigengenutzten Immobilien ist darüber nachzudenken, wie die Erwerbsnebenkosten, welche in Baden-Württemberg mittlerweile bei 10 % liegen reduziert werden können. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Reduzierung der Grunderwerbsteuer und der Abschaffung der doppelten Maklerkosten (Bezahlung durch Käufer und Verkäufer).


  • Die Zweckentfremdung von Wohnraum muss konsequenter umgesetzt und kontrolliert werden, da diese vor allem in Stuttgart in den letzten Jahren durch die Verwaltung massiv vernachlässigt wurde. So ist auch die Umsetzung der aktuellen Urteile in Sachen Ferienwohnungen in Stuttgart zwingend erforderlich.


  • Umlegungsverfahren sowie Baugenehmigungsverfahren müssen beschleunigt werden, da mittlerweile in Stuttgart bis zu zweieinhalb Jahre vergehen, bis man eine Baugenehmigung erhält. Hierzu ist eine konsequente Aufstockung von Personal in der Baurechtsbehörde erforderlich, ein Problem, welches seit Jahren bekannt ist.


  • Nutzungsänderungen von Gewerbeimmobilien in Wohnimmobilien müssen im Nutzungsänderungs-verfahren in Bezug auf die Auflagen wie z.B den Anforderungen an den Brandschutz vereinfacht werden. In den nächsten Jahren wird vor allem dieser Bereich in der Innenstadt von Relevanz sein, da künftig mit einem höheren Leerstand von Büroräumen in der Innenstadt zu rechnen ist, welcher der Wohnungswirtschaft zugeführt werden kann.


  • Neu anzusiedelnde Gewerbeobjekte sollten in den Außenbezirken von Stuttgart angesiedelt werden, was zum einen zur Entlastung der Wohnungsnot und zum anderen zur Entlastung des Straßenverkehrs führt. Ein weiterer Nebeneffekt ist die Aufwertung der Außenbezirke von Stuttgart.

  • Auch gehört jedoch zur Wahrheit, dass der Wohnraum in der Stuttgarter Innenstadt nicht unerschöpflich ist, schon allein aufgrund der besonderen Kessellage.


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